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ESDASUBMISSIONS & CONSULTATIONS VDT is a professional organization
of sound directors, producers and Urheber-und Leistungsschutz-Vergütungen im Tonbereich aus deutscher Sicht Im Bereich der Musikaufnahmen hat der VDT seit etwa zwanzig Jahren aktiv
Klagen von Studiotonmeistern unterstützt, die die Anerkennung als
Leitungsschutzberechtigte zum Ziel hatten. Alle diese Klagen sind von
den Gerichten in jeweils letzter Instanz zurückgewiesen worden, da
die Gerichte die Vorschrift des deutschen Aus diesem Grunde hat der VDT seine Taktik geändert und versucht
nun, auf nationaler wie auch - in Zusammenarbeit mit der ESDA -europäischer
Ebene die Gesetzgebungsprozesse dahingehend zu beeinflussen,daß
die Gesetzesbestimmung über die Leistungsschutzrechte der ausübenden
Künstler dahinghend erweitert wird, daß die Aufnahme bzw. Festlegung
der Aufführung - unter der Voraussetzung, daß nur diese das
endgültigekünstlerische Resultat herbeiführt (was bei reinen
Studio-Produktionen regelmäßig der Fall ist) - der Aufführung
selbst gleichgestellt wird. Alle diese Initiativen sind im Gange; eine
kleine Gruppe wie die der Studio-Tonmeister hat nicht viel Gewicht - insbesondere
in einer Zeit, inder das Urheberrecht durch die technologichen Entwicklungen
vor höchte Herausforderungen gestellt wird. Hinzu kommt, daß
die Vergütungen, die Studio-Tonmeister einfordern, aus dem Topf aller
ausübenden Künstler Im Filmgeschäft unterstützt der VDT aktuell die Klage eines Filmtonmeisters, der für die Endmischung von Kino-Spielfilmen verantwortlich ist. Er macht geltend, neben dem Regisseur, dem Kameramann und dem Cutter Miturheber des Filmwerks zu sein. Diese Klage ist nun in dritter und letzter Instanz anhängig, nachdem die beiden Vorinstanzen ihr stattgegeben hatten. Wenndiese Ergebnis auch in letzter Instanz bestätigt würde, wäre dies einwesentlicher Durchbruch im Kampf um die Emanzipation des Tons gegenüber dem Bild. Tobias Könemann |